Asylbescheide rechtlich oft nicht haltbar

Asylbescheide rechtlich oft nicht haltbar

19. September 2017. Die Bescheide des BAMF über die Gewährung von Asyl in Deutschland wurden von uns schon des öfteren sehr kritisch gesehen. Viele sind fehlerhaft oder haben rechtlich keine ausreichende Substanz. Ein demokratischer Rechtsstaat ist allerdings darauf angewiesen, dass die Behörde auch sorgfältig arbeitet und die bestehenden Gesetze achtet.

Geflüchtete sind nach der Erteilung des Bescheids auf die – sehr teure – Inanspruchnahme der Gerichte angewiesen, um die fehlerhaften Bescheide zu korrigieren. Dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière(CDU) keine grundlegende Verbesserung der Arbeit seines Vorgängers Hans-Peter Friedrich (CSU) zustande gebracht hat, müssen jetzt die Gerichte und die Geflüchteten ausbaden. Mit einen Nothilfefonds unterstützt der AK Willkommen die Betroffenen, die sich integrativ in Seligenstadt verhalten und wegen Geldmangels ihren Rechtsanspruch nicht wahrnehmen können. Einige Verfahren wurden auch bereits erfolgreich durch die Gerichte entschieden.

Hier eine Information aus dem Innenministerium, wie die Situation bundesweit aussieht:

Zahl der Asylklagen steigt offenbar rasant

München: Die Zahl der Asylklagen in Deutschland ist deutlich gestiegen und überlastet die Gerichte. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung und beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken Abgeordneten Jelpke. Demnach waren Mitte Juli an deutschen Verwaltungsgerichten über 283.000 Asylverfahren anhängig – und damit fast doppelt so viele wie Ende 2016. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge klagen zwei von drei Asylbewerbern gegen ihre Ablehnungsbescheide. Mit dieser Klagewelle kommen die Gerichte demnach nicht zurecht, in den ersten fünf Monaten dieses Jahres fiel nur in knapp 39.000 Verfahren eine Entscheidung. Für die Flüchtlinge aber lohnt sich der Gang vor Gericht. Vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen bekamen dem Bericht zufolge am Ende Recht. Quelle: B2/KL/Dig 18.09.2017 06:00 (BR-Nachrichtenredaktion)

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