Die Situation in Europa und Deutschland

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der
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Was passiert mit einem Flüchtling, der nach Deutschland kommt?

Gelangen Schutzsuchende in die Bundesrepublik Deutschland, so werden sie zunächst von einer Aufnahmeeinrichtung erstversorgt. Die Einrichtung sowie der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen sind Sache der Länder. Deshalb erfolgt dann unverzüglich eine Verteilung der Schutzsuchenden durch die Bundesländer untereinander, um eine angemessene Verteilung sicherzustellen. Diese Verteilung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

(Quelle: Hessisches Landesregierung, Wiesbaden)Wie werden die Flüchtlingen auf die Bundesländer verteilt?

Bei der Verteilung sind vor allem die Aufnahmequoten für die einzelnen Länder maßgeblich. Diese Quoten legen fest, welchen Anteil Asylsuchender jedes Land aufnehmen muss. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ (für Hessen derzeit: 7,35890 %). Anschließend werden die Asylsuchenden innerhalb Hessens auf die Landkreise und kreisfreien Städte weiter verteilt. 

(Quelle: www.bamf.de)

Wie viele Asylsuchende kamen 2014 und aktuell nach Hessen?

Im Jahr 2014 war ein Zugang von 17.453 Flüchtlingen zu verzeichnen. Von Januar bis Oktober 2015 betrug der Zugang von Flüchtlingen in Hessen 55.646 Personen. 

(Quelle: Hessische Landesregierung, Wiesbaden)

Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge zu uns?

Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden in Hessen waren im Zeitraum Januar bis Oktober 2015 Syrien (34,9 %), Afghanistan (16,4 %), Albanien (13 %), Irak (8 %), Pakistan (5,3 %), Eritrea (4,8 %), Kosovo (3,7 %), Somalia (2,6 %), Algerien (2,3 %), Iran (2,3 %) und Sonstige (6,7%).

(Quelle: Hessische Landesregierung, Wiesbaden)

Werden die ankommenden Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung medizinisch untersucht?

Alle ankommenden Flüchtlinge werden in den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen medizinisch auf Anzeichen von Infektionserkrankungen und andere behandlungsbedürftige Erkrankungen untersucht und versorgt. Die Versorgung schwerer Krankheitsfälle erfolgt in umliegenden Arztpraxen oder Krankenhäusern. 

(Quelle: Hessisches Landesregierung, Wiesbaden)

Ich möchte als Arzt gerne in den Einrichtungen unterstützend helfen. An wen kann ich mich wenden?

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat für Ärztinnen und Ärzte eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse eingerichtet. Anrufe und Mails werden systematisch erfasst. Innerhalb von 24 Stunden erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme. 

Telefon: 0611 817-3456 
E-Mail: med(at)hsm(dot)hessen(dot)de

Wie viele Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge gibt es in Hessen?

In Hessen stehen neben den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen in Gießen, Neustadt und Rotenburg an der Fulda aktuell über 25 so genannte Außenstellen zur Verfügung, dazu gehören auch Zeltcamps. Am 15.10.2015 konnte die erste Zeltstadt in Schwarzenborn abgebaut werden.

Welche finanziellen Leistungen erhalten Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichting?

Die finanziellen Leistungen für Flüchtlinge werden im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Eine umfangreiche Auflistung erhalten Sie bei der Quellenangabe. Die Tabelle stellt eine kurze Zusammenfassung dar.

(Quelle:Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz)

Welche Sachleistungen erhalten Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen?

In der Regel erhalten sie eine Erstausstattung, vor allem Toiletten- und Hygieneartikel.

Können die Kinder von Asylsuchenden eine Kindertageseinrichtung besuchen?

Kinder im Asylverfahren haben, wenn sie nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung in einer kommunalen Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen sind, wie deutsche Kinder einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 6 Abs. 2 SGB VIII). Das heißt: Ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben sie das Recht auf die Betreuung in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.

(Quelle: Hessiches Landesregierung, Wiesbaden

Können Asyl suchende Kinder eine Schule besuchen?

Kinder, die im Rahmen ihres Anerkennungsverfahrens bereits einer Gebietskörperschaft zugewiesen sind, sind nach dem hessischen Schulrecht zum Schulbesuch verpflichtet. Aufgrund der geltenden Vorschriften besuchen in der Regel alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren (ggf. mit Abweichungen von einigen Monaten) eine Schule.

 (Quelle: Hessisches Landesregierung, Wiesbaden)

Was sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne die Betreuung und die Aufsicht von Erwachsenen, die für sie verantwortlich sind und sie begleiten (Sorgeberechtigte), in Deutschland einreisen, stehen unter einem besonderen Schutz (internationale Konventionen und nationale Regelungen). Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat der Kinderschutz – also die am Kindeswohl orientierten Vorgaben des Kinder- und Jugendhilferechts (Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII) – Vorrang gegenüber den ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Zum Beispiel ist bei der Einreise eines unbegleiteten Kindes oder Jugendlichen unmittelbar ein Jugendamt zuständig.

Das Jugendamt sorgt für die Unterbringung des jungen Flüchtlings in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person. Auch die medizinische Versorgung ist gesichert. In besonderen Fällen kann eine psychologische Behandlung angeraten sein. Die oftmals stark belasteten Kinder und Jugendlichen benötigen eine intensive Zuwendung und Betreuung. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden durch die Jugendhilfe betreut und erhalten einen gesetzlichen Vormund. Der Vormund kann einen Asylantrag stellen.

(Quelle: Hessische Landesregierung, Wiesbaden

Wie unterstützt das Land ehrenamtliches Engagement im Bereich Flüchtlingshilfe?

Das Land Hessen hat gemeinsam mit dem Hessischen Rundfunk und weiteren Kooperationspartnern die Plattform People like me (http://www.people-like-me.de) gegründet. Die Internetplattform dient als Schnittstelle zwischen Hilfsgesuchen und Hilfsangeboten. So können zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte oder Hilfsprojekte gezielt angeben, welche Art der Unterstützung gerade konkret gebraucht wird. Hessische Bürger können sich informieren, wie und wo sie am besten helfen können. Organisationen melden ihr Hilfsgesuch über diese zentrale Website; die Nutzer erfahren dadurch, was an Hilfe oder Sachspenden benötigt wird, wie und wo diese angenommen werden.

(Quelle: Hessische Landesregierung, Wiesbaden

Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

Wenn Sie keinerlei Vorkenntnisse in der Flüchtlingsbetreuung haben, dann werden Ihre Kontakte zu Flüchtlingen unterschiedlicher Herkunft vielleicht rein zufällig über private Begegnungen oder nachbarschaftliche Initiativen entstehen. Sie können sich aber auch direkt an zuständige Verbände in Ihrer Heimatkommune wenden, die Sie mit Freude in den Kreis der Helfenden aufnehmen werden. In den Vereinen und Organisationen erwartet niemand von Ihnen Fachkenntnisse, sondern Offenheit, Geduld und natürlich auch Zuverlässigkeit. Hier werden Sie sich überwiegend in enger Kooperation mit hauptamtlichen Helferinnen und Helfern einbringen können.

(Quelle: Hessische Landesgierung, Wiesbaden)

Ich möchte mich ehrenamtlich engagieren – besteht für mich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung?

Durch die Ehrenamtskampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ hat die Hessische Landesregierung vorgesorgt und Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Eine Haftpflichtversicherung läuft eventuell auch über die Trägergesellschaft (z. B. Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie etc.), der Sie sich mit Ihrer ehrenamtlichen Arbeit angeschlossen haben. Damit haben verantwortlich Engagierte in rechtlich unverbindlichen Zusammenschlüssen und in nicht eingetragenen Vereinen sowie in kleineren eingetragenen Vereinen Versicherungsschutz. Auf der Internetseite www.gemeinsam-aktiv.de wird eine kostenlose persönliche Online-Beratung zu Versicherungsfragen für ehrenamtlich Aktive angeboten.

 (Quelle: Hessisches Landesregierung, Wiesbaden)

Darf ich „Asylant“ sagen oder ist das ein eher abfälliges Wort?

Sprache spielt in der Diskussion um Einwanderung und Integration eine entscheidende Rolle. Oft wird sie als Mittel der Ausgrenzung missbraucht. Der Begriff „Asylant“ besitzt einen negativen Charakter und wird im Zusammenhang mit Asylsuchenden, Asylbewerbern (anerkannte sowie im Asylverfahren befindliche Menschen) und Flüchtlingen benutzt. Der Aspekt, fliehen zu müssen, die damit verbundene Bedeutung von Vertreibung, Verfolgung, Trauma und Not wird mit dem Ausdruck „Flüchtling“ verbunden, jedoch mit der Bezeichnung „Asylant“ gegen diese Menschen verwendet, denen im Wesentlichen Schutz und Aufmerksamkeit entgegengebracht werden sollte.

Was sind „sichere“ und was „unsichere“ Herkunftsländer?

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden (§ 29a AsylVfG). 
(EU-LISTE DER “SICHEREN HERKUNFTSLÄNDER”)

Kommen genauso viele Analphabeten wie gebildete Menschen zu uns?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Angaben von gut 100.000 Asylsuchenden aus dem Jahr 2015 ausgewertet. Das Ergebnis: 13 % haben eine Hochschule besucht, 18 % ein Gymnasium, 30 % waren auf einer Mittelschule, 24 % nur auf einer Grundschule; 8 % verfügen über gar keine Schulbildung. Knapp die Hälfte der Menschen gab an, aus guten oder durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu stammen.

(Quelle: Frankfuter Allgemeine Zeitung

Gibt es jetzt mehr Diebstähle und Einbrüche?

Einzelne Politiker und Journalisten machen die Öffentlichkeit oft glauben, dass Asylsuchende für den Anstieg der Kriminalität verantwortlich sind, dass sie überhaupt Kriminelle sind. Dieses Vorurteil stimmt bei genauer Betrachtung der Fakten nicht.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlichte in der Kriminalstatistik 2014 vielmehr Folgendes: Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten hat seit Beginn der Erfassung 2001 einen absoluten Höchststand erreicht. Die Zahl der rechtsmotivierten Gewalttaten stieg überdurchschnittlich um 22,9 % auf 1.029 an. Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte waren im Jahr 2014 verstärkt zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang kam es zu 203 Delikten, die überwiegend rechtsmotiviert waren. Rechtsmotivierte Täter sind für 175 dieser Angriffe verantwortlich (2013: 58). Die rechte Szene versuchte im Jahr 2014 weiterhin gezielt, die öffentliche Debatte um Zuwanderung für fremdenfeindliche Agitation zu nutzen.

BKA-Präsident Holger Münch sagte dem Nachrichtenmagazin “Focus”: “Wenn Sie eine Million Menschen mehr im Land haben, dann haben Sie potenziell auch die zusätzliche Kriminalität von einer Million Menschen”. Er betonte, Flüchtlinge seien nicht per se kriminell. Zugleich wies er darauf hin, dass unter ihnen sehr viele junge Männer seien. “Da die polizeiliche Kriminalstatistik belegt, dass junge Männer, unabhängig von deren Herkunft, deutlich häufiger Straftaten begehen, wird uns ein Kriminalitätsanstieg mittel- und langfristig beschäftigen.”

(Quelle: Focus Online, 29.10.2015)

Erhalten Babys, die hier geboren werden, automatisch die deutsche Staatangehörigkeit?

Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt mit seiner Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Nach Vollendung des 21. Lebensjahres muss das Kind sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht), es sei denn, es ist in Deutschland aufgewachsen oder es besitzt neben der deutschen nur die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz.

(Quelle: Auswärtiges Amt

FAQ-Seiten anderer Online-Medien

Spiegel online

Schutzsuchende Menschen bei uns menschenwürdig unterbringen und die Integrationsaufgaben meistern – diese Aufgaben werden wir im gemeinsamen, sachlichen, gesellschaftlichen Konsens der Mehrheitsbevölkerung erfolgreich bewältigen. Starke Sprüche, populistische Forderungen, die nicht umsetzbar sind und zu keiner Lösung führen, schaden uns und unserem Land. Mit Informationen auf der sachlichen Ebene wollen wir diesen Diskurs anregen. Spiegel online hat dazu eine Rubrik eingerichtet, die ständig aktualisiert wird und auf Fragen leicht verständliche Antworten gibt:

Warum kommen so viele Flüchtlinge? Wer bekommt Asyl? Warum streiten die EU-Länder? In unserem neuen Hintergrundformat “Endlich verständlich” finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Flüchtlinge.www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-und-einwanderer-die-wichtigsten-fakten…

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